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5.1. Verfahrensanweisung Dienstfahrzeuge

Version vom 31. Oktober 2019, 17:57 Uhr von Mkalb (Diskussion | Beiträge)
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Verfahrensanweisung zur Nutzung von Dienstfahrzeugen

Diese Verfahrensanweisung regelt die Nutzung von Dienstfahrzeugen, die im Rahmen von Außendiensttätigkeiten und des Bereitschaftsdienstes durch die Mitarbeiter eingesetzt werden können.

Diese Verfahrensanweisung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und gilt unternehmensweit.

Regelung

Dienstfahrten

Zur Verkürzung der Anfahrtswege und aus Gründen der Zeitersparnis sind die im Rahmen der Außendiensttätigkeit erforderlichen Dienstreisen grundsätzlich vom Wohnsitz des Mitarbeiters aus anzutreten und zu beenden. Aus diesem Grunde werden die Dienstfahrzeuge mit zum Wohnsitz genommen und stehen dort für Dienstfahrten im Rahmen der arbeitsvertraglichen Aufgaben zur Verfügung.

Einsatz für Bereitschaftsdienst

Zur Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes haben die eingeteilten Mitarbeiter während ihres Bereitschaftsdienstes ständig ihre ausgerüsteten Einsatzfahrzeuge an ihrem Aufenthaltsort bereitzuhalten. Während der Bereitschaftsdienstzeit sind Privatfahrten mit den Einsatzfahrzeugen zulässig und unentgeltlich. Die Mitnahme von Dritten ist während dieser Zeit gestattet.

Dokumentation

Alle Fahrten sind detailliert mit Angabe zu Fahrer, Beginn und Ende der Dienstreise bzw. der Bereitschaftsdienstfahrt, Kilometerstand, Ort und Zweck der Dienstreise im Fahrtenbuch zu dokumentieren.

Mitgeltende Unterlagen

  • Notfall-Handbuch
  • Arbeitsschutz-Handbuch

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