Keine Kategorien vergeben

2. Urlaubsregelung

(Weitergeleitet von Urlaubsantrag)

Urlaubsbögen

Es gibt Urlaubsbögen für jeden Mitarbeiter. Dort wird Urlaubsanspruch und Urlaub protokolliert und von beiden Parteien abgezeichnet. Der Urlaubsbogen ist Teil der Personalakte.

Urlaubsantrag

Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:

  • Einen Urlaubsantrag aus der Personalverwaltung holen und ausfüllen.
  • Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch eine Anfrage per E-Mail (samt Urlaubsantrag) an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken.
  • Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann.
  • Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den Urlaubsbogen eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben.
  • Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen.

Urlaubsanspruch

  • Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht:
    • Auftragslage / Auslastung: Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich.
    • Personaldeckung: Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub.
    • Streuung: Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden.
    • Urlaub sollte im jeweiligen Jahr genommen werden. Resturlaub ist bis 31. März des Folgejahres zu verbrauchen.
    • Urlaubssperre: Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren.

Weihnachtsregelung

  • Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein Betriebsurlaub festgelegt.
  • Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt.
  • Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen.


Diskussionen