Urlaubsregelung: Unterschied zwischen den Versionen
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Urlaubsbögen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es gibt Urlaubsbögen für jeden Mitarbeiter. Dort wird Urlaubsanspruch und Urlaub protokolliert und von beiden Parteien abgezeichnet. Der Urlaubsbogen ist Teil der Personalakte.
Urlaubsantrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:
- Einen Urlaubsantrag aus der Personalverwaltung holen und ausfüllen.
- Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch eine Anfrage per E-Mail (samt Urlaubsantrag) an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken.
- Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann.
- Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den Urlaubsbogen eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben.
- Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen.
Urlaubsanspruch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht:
- Auftragslage / Auslastung: Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich.
- Personaldeckung: Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub.
- Streuung: Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden.
- Urlaub sollte im jeweiligen Jahr genommen werden. Resturlaub ist bis 31. März des Folgejahres zu verbrauchen.
- Urlaubssperre: Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren.
Weihnachtsregelung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein Betriebsurlaub festgelegt.
- Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt.
- Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen.
<bs:bookshelf src="Book:Mitarbeiterhandbuch" /> ==Urlaubsbögen== Es gibt Urlaubsbögen für jeden Mitarbeiter. Dort wird Urlaubsanspruch und Urlaub protokolliert und von beiden Parteien abgezeichnet. Der Urlaubsbogen ist Teil der Personalakte. ==Urlaubsantrag== Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig: * Einen [[Media:Urlaubsantrag_Vorlage.pdf|Urlaubsantrag]] aus der Personalverwaltung holen und ausfüllen. *'''Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch''' eine Anfrage per E-Mail (samt Urlaubsantrag) an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken. *Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann. *Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den '''Urlaubsbogen''' eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben. *Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen. ==Urlaubsanspruch== *Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht: **'''Auftragslage / Auslastung''': Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich. **'''Personaldeckung''': Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub. **'''Streuung''': Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden. **Urlaub sollte '''im jeweiligen Jahr''' genommen werden. Resturlaub ist bis 31. März des Folgejahres zu verbrauchen. **'''Urlaubssperre''': Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren. ==Weihnachtsregelung== *Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein '''Betriebsurlaub''' festgelegt. *Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt. *Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen. <br />
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*Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann. | *Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann. | ||
*Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den '''Urlaubsbogen''' eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben. | *Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den '''Urlaubsbogen''' eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben. |