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Urlaubsregelung: Unterschied zwischen den Versionen
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Urlaubsbögen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es gibt ab Mai 2008 2009 Urlaubsbögen für jeden Mitarbeiter. Dort wird Urlaubsanspruch und Urlaub protokolliert und von beiden Parteien abgezeichnet.
Ablage: Ordner Firma - Personal
Urlaubsantrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:
- Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch eine Anfrage per E-Mail an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken.
- Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann.
- Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den Urlaubsbogen eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben.
- Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen.
Urlaubsanspruch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht:
- Auftragslage / Auslastung: Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich.
- Personaldeckung: Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub.
- Streuung: Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden.
- Urlaub sollte im jeweiligen Jahr genommen werden. Resturlaub ist bis 31.03. des Folgejahres zu verbrauchen.
- Urlaubssperre: Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren.
Weihnachtsregelung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein Betriebsurlaub festgelegt.
- Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt.
- Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen.
<bs:bookshelf src="Book:Mitarbeiterhandbuch" /> ==Urlaubsbögen== Es gibt ab Mai 20082009 Urlaubsbögen für jeden Mitarbeiter. Dort wird Urlaubsanspruch und Urlaub protokolliert und von beiden Parteien abgezeichnet.<br /> '''Ablage:''' Ordner Firma - Personal ==Urlaubsantrag== Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig: * Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch eine Anfrage per E-Mail an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken. * Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann. * Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den Urlaubsbogen eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben. * Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen. ==Urlaubsanspruch== * Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht: ** Auftragslage / Auslastung: Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich. ** Personaldeckung: Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub. ** Streuung: Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden. ** Urlaub sollte im jeweiligen Jahr genommen werden. Resturlaub ist bis 31.03. des Folgejahres zu verbrauchen. ** Urlaubssperre: Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren. ==Weihnachtsregelung== * Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein Betriebsurlaub festgelegt. * Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt. * Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen.
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