Elektro-Hubwagen Alligator: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Hubwagen ist ein Flurfördergerät mit oder ohne elektrischem Antrieb. Mit ihm können Transportpaletten, Gitterboxen und entsprechende Förderhilfsmittel auf ebenem Untergrund transportiert werden. Ein weiterer, eher umgangssprachlich verwendeter Name ist Ameise.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Hubwagen hat zwei Metallzinken (Gabel), die unter die Palette geschoben werden können. Vorn unter den Zinken befinden sich kleine, nach unten ausfahrbare Lastrollen, auf der anderen Seite sind eine oder zwei lenkbare Rollen angebracht. Über die Last- und Lenkrollen können mit einem hydraulischen Hubzylinder und einem Gestänge die Hubzinken parallel zum Boden in der Höhe verstellt werden; damit kann die Palette zum Verfrachten angehoben werden. Der Griff dient zum Bewegen und Lenken sowie bei antriebslosen Geräten als Hebel für eine Hydraulikpumpe, die den Hubzylinder speist. Am Griff oder in der Nähe der Lenkachse befindet sich die Bedienmöglichkeit für das Hydraulikventil (Heben/Fahren/Absenken). Elektro-Hubwagen folgen durch weitere Schaltgriffe dem Bediener.

Sicherheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • In Deutschland ist eine jährliche UVV-Prüfung (nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften) bei einem Elektrohubwagen vorgeschrieben.
  • Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis) zum Führen von elektrischen Hubwagen ist nicht erforderlich, wenn der Hubwagen durch einen mitgehenden Fahrer, auch Mitgänger genannt, gesteuert wird. Es ist in diesem Fall gemäß berufsgenossenschaftlicher Verordnung § 7 Abs. 2 BGV D27  eine Unterweisung des Fahrers in der Handhabung des Hubwagens ausreichend. Die Beauftragung des Fahrers muss in diesem Fall nicht schriftlich erfolgen.[1]

Verweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein '''Hubwagen''' ist ein Flurfördergerät mit oder ohne elektrischem Antrieb. Mit ihm können Transportpaletten, Gitterboxen und entsprechende Förderhilfsmittel auf ebenem Untergrund transportiert werden. Ein weiterer, eher umgangssprachlich verwendeter Name ist '''Ameise'''.
        
        ==Beschreibung==
        
        Ein Hubwagen hat zwei Metallzinken (Gabel), die unter die Palette geschoben werden können. Vorn unter den Zinken befinden sich kleine, nach unten ausfahrbare Lastrollen, auf der anderen Seite sind eine oder zwei lenkbare Rollen angebracht. Über die Last- und Lenkrollen können mit einem hydraulischen Hubzylinder und einem Gestänge die Hubzinken parallel zum Boden in der Höhe verstellt werden; damit kann die Palette zum Verfrachten angehoben werden. Der Griff dient zum Bewegen und Lenken sowie bei antriebslosen Geräten als Hebel für eine Hydraulikpumpe, die den Hubzylinder speist. Am Griff oder in der Nähe der Lenkachse befindet sich die Bedienmöglichkeit für das Hydraulikventil (Heben/Fahren/Absenken). Elektro-Hubwagen folgen durch weitere Schaltgriffe dem Bediener. 
        
        ==Sicherheit==
        
        
        
        *In Deutschland ist eine jährliche UVV-Prüfung (nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften) bei einem Elektrohubwagen vorgeschrieben.
        
        *Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis) zum Führen von elektrischen Hubwagen ist nicht erforderlich, wenn der Hubwagen durch einen mitgehenden Fahrer, auch Mitgänger genannt, gesteuert wird. Es ist in diesem Fall gemäß berufsgenossenschaftlicher Verordnung §&nbsp;7 Abs.&nbsp;2 BGV D27  eine Unterweisung des Fahrers in der Handhabung des Hubwagens ausreichend. Die Beauftragung des Fahrers muss in diesem Fall nicht schriftlich erfolgen.<ref>[httphttps://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/d27vorschrift68.pdf BGV D27 Flurförderzeuge]</ref>
            
            
            
            ==Verweise==
            
            
            <references/>Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge in der Fassung vom 1. Januar 1997]</ref>
            
            
            
            ==Verweise==
            
            
            <references />
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*In Deutschland ist eine jährliche UVV-Prüfung (nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften) bei einem Elektrohubwagen vorgeschrieben.
 
*In Deutschland ist eine jährliche UVV-Prüfung (nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften) bei einem Elektrohubwagen vorgeschrieben.
*Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis) zum Führen von elektrischen Hubwagen ist nicht erforderlich, wenn der Hubwagen durch einen mitgehenden Fahrer, auch Mitgänger genannt, gesteuert wird. Es ist in diesem Fall gemäß berufsgenossenschaftlicher Verordnung §&nbsp;7 Abs.&nbsp;2 BGV D27  eine Unterweisung des Fahrers in der Handhabung des Hubwagens ausreichend. Die Beauftragung des Fahrers muss in diesem Fall nicht schriftlich erfolgen.<ref>[http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/d27.pdf BGV D27 Flurförderzeuge]</ref>
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*Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis) zum Führen von elektrischen Hubwagen ist nicht erforderlich, wenn der Hubwagen durch einen mitgehenden Fahrer, auch Mitgänger genannt, gesteuert wird. Es ist in diesem Fall gemäß berufsgenossenschaftlicher Verordnung §&nbsp;7 Abs.&nbsp;2 BGV D27  eine Unterweisung des Fahrers in der Handhabung des Hubwagens ausreichend. Die Beauftragung des Fahrers muss in diesem Fall nicht schriftlich erfolgen.<ref>[https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/vorschrift68.pdf Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge in der Fassung vom 1. Januar 1997]</ref>
  
 
==Verweise==
 
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