Urlaubsregelung: Unterschied zwischen den Versionen

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Urlaubsbögen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt ab Mai 2008 Urlaubsbögen für jeden Mitarbeiter. Dort wird Urlaubsanspruch und Urlaub protokolliert und von beiden Parteien abgezeichnet.
Ablage: Ordner Firma - Personal Der Urlaubsbogen ist Teil der Personalakte.

Urlaubsantrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:

  • Einen Urlaubsantrag aus der Personalverwaltung holen und ausfüllen.
  • Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch eine Anfrage per E-Mail (samt Urlaubsantrag) an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken.
  • Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann.
  • Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den Urlaubsbogen eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben.
  • Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen.

Urlaubsanspruch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht:
    • Auftragslage / Auslastung: Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich.
    • Personaldeckung: Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub.
    • Streuung: Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden.
    • Urlaub sollte im jeweiligen Jahr genommen werden. Resturlaub ist bis 31. 03. März des Folgejahres zu verbrauchen.
    • Urlaubssperre: Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren.

Weihnachtsregelung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein Betriebsurlaub festgelegt.
  • Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt.
  • Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen.


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==Urlaubsbögen==
 
==Urlaubsbögen==
Es gibt ab Mai 2008 Urlaubsbögen für jeden Mitarbeiter. Dort wird Urlaubsanspruch und Urlaub protokolliert und von beiden Parteien abgezeichnet.<br />
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Es gibt Urlaubsbögen für jeden Mitarbeiter. Dort wird Urlaubsanspruch und Urlaub protokolliert und von beiden Parteien abgezeichnet. Der Urlaubsbogen ist Teil der Personalakte.
'''Ablage:''' Ordner Firma - Personal
 
  
 
==Urlaubsantrag==
 
==Urlaubsantrag==
 
Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:
 
Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:
  
* Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch eine Anfrage per E-Mail an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken.
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* Einen [[Media:Urlaubsantrag_Vorlage.pdf|Urlaubsantrag]] aus der Personalverwaltung holen und ausfüllen.
* Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann.
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*'''Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch''' eine Anfrage per E-Mail (samt Urlaubsantrag) an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken.
* Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den Urlaubsbogen eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben.
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*Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann.
* Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen.
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*Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den '''Urlaubsbogen''' eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben.
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*Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen.
  
 
==Urlaubsanspruch==
 
==Urlaubsanspruch==
* Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht:
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** Auftragslage / Auslastung: Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich.
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*Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht:
** Personaldeckung: Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub.
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**'''Auftragslage / Auslastung''': Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich.
** Streuung: Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden.
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**'''Personaldeckung''': Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub.
** Urlaub sollte im jeweiligen Jahr genommen werden. Resturlaub ist bis 31.03. des Folgejahres zu verbrauchen.
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**'''Streuung''': Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden.
** Urlaubssperre: Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren.
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**Urlaub sollte '''im jeweiligen Jahr''' genommen werden. Resturlaub ist bis 31. März des Folgejahres zu verbrauchen.
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**'''Urlaubssperre''': Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren.
  
 
==Weihnachtsregelung==
 
==Weihnachtsregelung==
* Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein Betriebsurlaub festgelegt.
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* Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt.
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*Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein '''Betriebsurlaub''' festgelegt.
* Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen.
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*Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt.
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*Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen.
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