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Urlaubsregelung: Unterschied zwischen den Versionen
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Inhaltsverzeichnis
Urlaubsbögen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es gibt ab Mai 2008 Urlaubsbögen für jeden Mitarbeiter. Dort wird Urlaubsanspruch und Urlaub protokolliert und von beiden Parteien abgezeichnet.
Ablage: Ordner Firma - Personal Der Urlaubsbogen ist Teil der Personalakte.
Urlaubsantrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:
- Einen Urlaubsantrag aus der Personalverwaltung holen und ausfüllen.
- Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch eine Anfrage per E-Mail (samt Urlaubsantrag) an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken.
- Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann.
- Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den Urlaubsbogen eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben.
- Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen.
Urlaubsanspruch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht:
- Auftragslage / Auslastung: Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich.
- Personaldeckung: Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub.
- Streuung: Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden.
- Urlaub sollte im jeweiligen Jahr genommen werden. Resturlaub ist bis 31. 03. März des Folgejahres zu verbrauchen.
- Urlaubssperre: Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren.
Weihnachtsregelung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein Betriebsurlaub festgelegt.
- Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt.
- Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen.
<bs:bookshelf src="Book:Mitarbeiterhandbuch" /> ==Urlaubsbögen== Es gibt ab Mai 2008 Urlaubsbögen für jeden Mitarbeiter. Dort wird Urlaubsanspruch und Urlaub protokolliert und von beiden Parteien abgezeichnet.<br /> '''Ablage:''' Ordner Firma - Personal Der Urlaubsbogen ist Teil der Personalakte. ==Urlaubsantrag== Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig: * Einen [[Media:Urlaubsantrag_Vorlage.pdf|Urlaubsantrag]] aus der Personalverwaltung holen und ausfüllen. *'''Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch''' eine Anfrage per E-Mail (samt Urlaubsantrag) an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken. * Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann. * Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den '''Urlaubsbogen''' eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben. * Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen. ==Urlaubsanspruch== * *Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht: ** '''Auftragslage / Auslastung''': Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich. ** '''Personaldeckung''': Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub. ** '''Streuung''': Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden. ** Urlaub sollte '''im jeweiligen Jahr''' genommen werden. Resturlaub ist bis 31.03. März des Folgejahres zu verbrauchen. ** '''Urlaubssperre''': Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren. ==Weihnachtsregelung== * *Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein '''Betriebsurlaub''' festgelegt. * Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt. * Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen. <br />
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Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig: | Um Urlaub zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig: | ||
− | * Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch eine Anfrage per E-Mail an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken. | + | * Einen [[Media:Urlaubsantrag_Vorlage.pdf|Urlaubsantrag]] aus der Personalverwaltung holen und ausfüllen. |
− | * Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann. | + | *'''Mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubswunsch''' eine Anfrage per E-Mail (samt Urlaubsantrag) an den Teamleiter und an die Personalverwaltung schicken. |
− | * Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den Urlaubsbogen eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben. | + | *Es wird geprüft, ob aus fachlicher und organisatorischer Sicht der Urlaub genehmigt werden kann. |
− | * Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen. | + | *Im Fall der Genehmigung wird der Urlaub in den '''Urlaubsbogen''' eingetragen und vom Mitarbeiter und der Geschäftsleitung unterschrieben. |
+ | *Der Urlaub wird im Unternehmenskalender eingetragen. | ||
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− | * Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht: | + | |
− | ** Auftragslage / Auslastung: Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich. | + | *Generell ist ein Urlaub zu genehmigen, sofern nicht einer der folgenden Gründe dagegen spricht: |
− | ** Personaldeckung: Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub. | + | **'''Auftragslage / Auslastung''': Die Anwesenheit eines Mitarbeiters ist aufgrund seiner fachlichen Qualifikation für ein Projekt unerlässlich. |
− | ** Streuung: Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden. | + | **'''Personaldeckung''': Zur gewünschten Zeit sind bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub. |
− | ** Urlaub sollte im jeweiligen Jahr genommen werden. Resturlaub ist bis 31. | + | **'''Streuung''': Der Urlaub soll in Blöcken von mindestens einer Woche genommen werden. Hat ein Mitarbeiter zu viele Einzeltage, so kann die Genehmigung eines weiteren einzelnen Urlaubstags verweigert werden. |
− | ** Urlaubssperre: Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren. | + | **Urlaub sollte '''im jeweiligen Jahr''' genommen werden. Resturlaub ist bis 31. März des Folgejahres zu verbrauchen. |
+ | **'''Urlaubssperre''': Aufgrund der regelmäßig anstehenden guten Auftragslage zum Jahresende ist eine Urlaubssperre im letzten Quartal des Jahres möglich. Die Geschäftsleitung wird diese bis spätestens Ende Juni kommunizieren. | ||
==Weihnachtsregelung== | ==Weihnachtsregelung== | ||
− | * Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein Betriebsurlaub festgelegt. | + | |
− | * Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt. | + | *Je nachdem wie die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, wird ein '''Betriebsurlaub''' festgelegt. |
− | * Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen. | + | *Am 24.12. und am 31.12. ist ab Mittag staatlich verordneter Feiertag. Die Vormittage werden den Mitarbeitern als ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt. |
+ | *Die Arbeitstage dazwischen sind allerdings alle zwangsbeurlaubt und werden als reguläre Urlaubstage abgezogen. | ||
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